AGB
AGB
Der Mietvertrag, den Sie bei „FERIENWELT Eckernförde GmbH“ (im folgenden FWLT genannt) als Vermittler abgeschlossen haben, ist zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer des Ferienobjektes als Vermieter geschlossen worden. Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten für den Mietvertrag, der mit der FWLT als Vermittler zwischen dem Eigentümer des Ferienobjektes und dem Mieter geschlossen wurde. FWLT ist lediglich Vermittler und somit lediglich als solcher verantwortlich. Die Vermietung der Ferienobjekte, die FWLT vermittelt, erfolgt stets auf Grundlage nachfolgender Bedingungen, die die Grundlage des Vertrages zwischen dem Eigentümer des Ferienobjektes und dem Mieter bilden. Zusätze zu dem Mietvertrag sind nur wirksam, sofern diese schriftlich vorliegen. Sofern Sie weitere Leistungen hinzukaufen oder andere Leistungen als Zugabe erhalten, wie z. B. Eintrittskarten zum Badeland, Attraktionen oder Sehenswürdigkeiten etc, ist hier die Rede von Vereinbarungen, die zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer des Ferienhauses oder dem Vermittler der hinzugekauften Leistung getroffen sind und solche Leistungen daher nicht von diesen Mietbedingungen, die einzig und allein den Vertrag mit FWLT regeln, umfasst sind. Bitte beachten Sie weiterhin Pkt. 9, welche Ihre Obliegenheiten beschreibt und auf bestehende Fristen hinweist.
Einleitung
Vor Anreise erhält der Mieter in der Buchungsbestätigung u.a. die Anreisebeschreibung sowie genaue Angaben, wo sich der Schlüssel für das Ferienobjekt befindet. Am Buchungstag muss der Mieter mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Jugendgruppenreisen muss der Mieter des Ferienobjektes am Buchungstag mindestens 25 Jahre alt sein.
1. Mietzeit
Die auf dem Mietausweis angeführten An- und Abreisezeiten sind jederzeit bindend. In der Buchungsbestätigung ist angegeben, wann das Ferienobjekt bezogen werden kann. Das Ferienobjekt ist frühestens ab 16 Uhr bezugsfertig und muss am Abreisetag spätestens um 10 Uhr verlassen werden. Normalerweise wird der Schlüssel nur ausgehändigt, wenn der gesamte Mietpreis bezahlt wurde und die Buchungsbestätigung vorgelegt wird.
2. Ferienobjekt
Größe des Ferienobjektes
Bei der angegebenen Hausgröße handelt es sich um Außenwandmaße.
2.2 Personenzahl
Das Ferienobjekt und das dazugehörende Grundstück dürfen maximal nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche im Katalog, Internet und der Buchungsbestätigung angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Ferienobjekt oder das Grundstück von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf der Eigentümer des Ferienobjektes oder FWLT ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Ferienobjekt/Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 12 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat der Eigentümer und/oder FWLT das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. FWLT vermittelt Ferienobjekte hauptsächlich an Familien und Paare. Jugendgruppen - hierunter versteht man mindestens 3 Personen, die hauptsächlich unter 25 Jahre alt sind - müssen sich bereits vor der Buchung als solche anmelden. FWLT oder der Eigentümer des Ferienobjektes sind berechtigt, eine Gruppe abzuweisen, sofern die Anmeldung als Jugendgruppe nicht vor der Buchung erfolgte. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises.
2.3 Zelte und Wohnwagen
Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Eigentümer des Ferienobjektes oder FWLT haben das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Eigentümer und/oder FWLT das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. Der Nachweis bleibt Ihnen unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.
2.4 Haustiere und Allergien
FWLT akzeptiert in ausgewiesenen Unterkünften Hunde als Haustiere. In einigen Ferienobjekten sind Haustiere jedoch nicht erlaubt. Der Eigentümer des Ferienobjektes oder FWLT kann jedoch nicht garantieren, dass sich in dem Ferienobjekt zu keiner Zeit jemals Haustiere aufgehalten haben oder dass der Eigentümer nicht selbst Haustiere hat. FWLT übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Mieters in den einzelnen Ferienobjekten.
2.5 Lärm
Der Mieter kann - auch in Feriengebieten - unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Verkehr oder ähnlichem ausgesetzt sein. Weder der Eigentümer des Ferienobjektes, noch FWLT kann für Lärm verantwortlich gemacht werden.
2.6 Boot
Sofern der Hauseigentümer ein Boot gratis zur Verfügung stellt, ist der Mieter als Nutzer für die Bootsnutzung verantwortlich und ebenso dafür, dass gesetzlich vorgeschriebene Ausstattungen vorhanden sind. Absprachen zur Bootsmiete mit dem Eigentümer des Ferienobjektes oder mit Dritten berühren FWLT nicht. Sollte die Nutzung des Bootes per Gesetz einen Bootsführerschein oder ähnliches erfordern, sind Sie verantwortlich dafür, diesen mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Alle Personen, die das Boot nutzen, sind verpflichtet, eine passende Rettungsweste zu tragen. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass alle eine Rettungsweste nutzen. Der Eigentümer des Ferienobjektes oder FWLT ist nicht dazu verpflichtet, dem Mieter Rettungswesten zur Verfügung zu stellen. Der Mieter kann daher nicht sicher sein, dass Rettungswesten für alle Nutzer vorhanden sind. Kinder unter 16 Jahren dürfen das Boot nur in Begleitung Erwachsener nutzen. Aus Sicherheitsgründen muss jeder Anweisung des Hauseigentümers bzw. von FWLT bezüglich der Bootsnutzung Folge geleistet werden. Nach jeder Nutzung ist der Mieter für die ordnungsgemäße Lagerung des Bootes verantwortlich und dieses immer über der Hochwassergrenze. Bei Unfällen oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Bootsnutzung entstanden sind, kann weder der Eigentümer des Ferienobjektes noch FWLT zur Verantwortung gezogen werden.
2.7 Swimmingpools
Wenn es im Ferienobjekt einen Swimmingpool gibt, ist der Mieter aus Sicherheitsgründen verpflichtet, jeder Anweisung des Hauseigentümers oder von FWLT Folge zu leisten. Die Nutzung des Pools erfolgt auf eigene Verantwortung. Kinder dürfen sich im Poolbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten.
2.8 Rauchen auf dem Gelände
Wir weisen hiermit vorsorglich darauf hin, dass alle von uns vermittelten Objekte Nichtraucherhäuser sind. Wir bitten Sie daher, nur außerhalb des Hauses zu rauchen.
2.9 Fahrräder
Sofern der Hauseigentümer ein Fahrrad gratis zur Verfügung stellt, ist der Mieter als Nutzer für die Fahrradnutzung verantwortlich und ebenso dafür, dass gesetzlich vorgeschriebene Ausstattungen vorhanden sind. Absprachen zur Fahrradmiete mit dem Eigentümer des Ferienobjektes oder mit Dritten berühren FWLT nicht.
2.10 Gartenmöbel
Gartenmöbel stehen dem Mieter - soweit im Objekt vorhanden und im Inserat ausgewiesen - in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann die Verfügbarkeit von Gartenmöbeln nicht garantiert werden. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung von Gartenmöbeln zeitlich verzögern.
In diesem Zeitraum stellt FWLT, sofern Gartenmöbel für das Objekt vorhanden sind, dem Mieter zu Beginn seiner Mietzeit die Gartenmöbel sturmfest und fixiert zur Verfügung. Während seines kompletten Aufenthalts ist der Mieter für die sachgemäße Fixierung und Sicherung der Gartenmöbel verantwortlich.
3. Preise und Zahlungen
Alle Preise sind in EURO angegeben, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Buchung ist sofort verbindlich, ungeachtet dessen, wie die Bestellung erfolgt. Wenn das Angebot des Mieters durch die FWLT angenommen wird (nach Zusendung des unterzeichneten Angebots oder der unterzeichneten Buchung), sendet FWLT eine Bestätigung und der Mietpreis wird in eine oder zwei Raten entsprechend Nachstehendem erhoben.
3.1 Zahlungsbedingungen
Bei Buchung (Vertragsabschluss) mehr als 38 Tage vor Anreise:
1. Rate (30 %) Zahlungseingang 8 Tage nach Eingang der Buchung; 2. Rate (70 %) Zahlungseingang 30 Tage vor Start der Mietperiode.
Bei Buchung 38-0 Tage vor Anreise:Volle Rate (100%) Zahlungseingang 3 Tage nach Eingang der Buchung, aber immer vor Anreise des Gastes.
Sofern die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dies als Nichterfüllung betrachtet und FWLT ist ohne Ankündigung berechtigt, den bestehenden Mietvertrag zu kündigen. FWLT wird dennoch so weit möglich versuchen, den Mieter vor Kündigung zu informieren. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grund entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete und erfolgt entsprechend Punkt 4.
3.2 Zahlungsart
Die Zahlung hat per Überweisung zu erfolgen.
3.3 Preise
Die in unserem Katalog oder Internet angegebenen Preise sind Endpreise inkl. fester, obligatorischer Nebenkosten. Vor Ort kommen ggf. noch verbrauchsabhängige Kosten hinzu, eine eventuelle Kurtaxe und die Kosten der Endreinigung bei den entsprechend ausgewiesenen Ferienobjekten. Sofern nichts anderes im Katalog und/oder Internet angegeben ist, handelt es sich bei dem Mietpreis um den Preis exklusive Verbrauch von Strom, Wasser, Heizöl, Gas, Wärme oder Ähnlichem (hierunter auch Kaminholz). Das Aufladen eines Elektroautos ist über den Hausstrom nicht gestattet und nur an den ausgewiesenen Ladesäulen des Objekts möglich, sofern vorhanden.
4. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt der Reise
Eine Stornierung kann nur in Textform erfolgen und wirkt erst ab Zugang bei FWLT.
Sofern eine Buchung storniert wird, werden folgende Gebühren erhoben. Von Buchung bis 28 Tage vor Beginn der Mietzeit kostenfrei, ab 27 Tage und bis 1 Tag vor Beginn der Mietzeit 80% des gesamten Mietbetrages, ab Beginn der Mietzeit 100% des gesamten Mietbetrages. Der Nachweis bleibt Ihnen jedoch unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.
Erhält FWLT keine Stornierung in Textform, verfallen 100% des gesamten Mietbetrages, auch wenn das gemietete Ferienobjekt nicht bezogen wird. Der Nachweis bleibt Ihnen jedoch unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.
Die Trennung der unter Punkt 4.2 und 4.3 genannten Tage erfolgt in der vorangegangenen Mitternacht.
Sofern der Mieter einen anderen Mieter im selben Zeitraum und zum gleichen Preis an seiner statt einsetzen kann, akzeptiert FWLT eine Änderung des Namens gegen Gebühr von EURO 50,00. Die Mitteilung hierüber muss FWLT in Textform erhalten.
FWLT akzeptiert, soweit möglich, eine Umbuchung des ursprünglichen Mietvertrages bis zum 28. Tag vor Beginn der Mietzeit gegen eine Gebühr von EURO 50,00. Jede Umbuchung des ursprünglichen Mietvertrages ab und mit dem 28. Tag vor Beginn der Mietzeit und nachfolgend wird als Stornierung (entsprechend der vorgenannten Bedingungen) mit nachfolgender Neubuchung betrachtet.
Zusatz Einbauen “Wird die Ferienwohnung anderweitig vermietet, fallen für die weitervermieten Nächte keine Stornierungsgebühren an.
5. Energie
In den Ferienobjekten, bei denen der Energieverbrauch nicht in der Miete enthalten ist, wird bei Schlüsselübergabe ein Übergabeprotokoll ausgehändigt. Auf diesem sind die Zählerstände direkt bei Ankunft einzutragen. Der Mieter ist außerdem verpflichtet, die Zählerstände unmittelbar vor Abreise erneut einzutragen. Die Kosten werden dem Mieter bei Checkout in Rechnung gestellt oder bei einem Quick-Check out von der Kaution einbehalten. Die Ablesung bildet die Grundlage zur Berechnung des Verbrauchs. Das Ferienobjekt wird im Zeitraum 01.11. - 31.03. auf ca. 15 Grad vorgeheizt, sofern die Buchung mindestens 3 Tage vor Anreise erfolgt.
6. Kaution
FWLT macht namens des Eigentümers die Überlassung des Ferienobjektes von einer Kautionszahlung abhängig. Als Kaution wird ein Betrag von 300 EUR bei Anreise auf einer Kreditkarte des Mieters reserviert. Sollte keine Kreditkarte zur Verfügung stehen, kann dieser Betrag alternativ per EC Karte geleistet oder vorab auf das Mietkonto überwiesen werden. Bei Zahlung per Überweisung muss die Kaution spätestens am Anreisetag bei der FWLT eingegangen sein. Die Kaution gilt als bei der FWLT eingegangen, sobald der Umsatz auf dem Konto der FWLT verbucht wurde. Sollte der Zahlungseingang nicht nachweisbar erfolgen, ist FWLT berechtigt eine Kreditkartenreservierung, Bar oder EC-Zahlung der Kaution zu verlangen, bevor Zutritt zum Objekt gewährt wird. Die Kaution hat unter anderem den Zweck, die Interessen des Eigentümers des Ferienobjekts zu schützen, falls es zu Schäden am Mietobjekt kommt oder die Abreise-Checkliste nicht ordnungsgemäß beachtet wird.
Bei Objekten, bei denen die Verbrauchskosten mit dem Mieter abgerechnet werden (stets separat im Angebot ausgewiesen), wird der Betrag von der Kaution einbehalten oder von der Kautionsreservierung abgebucht. Sollte eine Zahlung per EC Karte oder Überweisung stattfinden, erfolgt die Abrechnung der Kaution spätestens 2 Wochen nach Abreise aus dem Ferienobjekt. Eventuelle Schäden und fehlende/mangelhafte Endreinigung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20 EUR werden von der Kreditkartenreservierung einbehalten oder vor Rückzahlung des Geldbetrags von der Kaution abgezogen. Die Bearbeitungsgebühr dient dazu, den durch den Kautionsfall bei der FWLT entstandenen Aufwand zu vergüten. Sollte der Wert der genannten Abzüge den Kautionsbetrag/-reservierung übersteigen, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt. Wenn es sich um eine Jugendgruppe nach Punkt 2.2 oder um eine Mietzeit von mehr als 14 Tagen oder um Miete mit anderem Zweck als Ferien handelt, ist FWLT, der Eigentümer des Ferienobjektes oder dessen Repräsentant berechtigt, eine erhöhte Kaution von EURO 500,- pro Person für die Anzahl Personen, für die das Ferienobjekt zugelassen ist, zu erheben.
7. Endreinigung
FWLT übernimmt die Verantwortung für die vollständige Reinigung der Ferienunterkünfte. Die Endreinigung wird durch das Reinigungspersonal durchgeführt und ist im Gesamtpreis der Buchung enthalten. Es ist zu keiner Zeit gestattet, dass der Mieter die Endreinigung selbst durchführt. Es obliegt dem Mieter die Verpflichtung, das Objekt besenrein zu hinterlassen. Ebenso ist das Geschirr abzuwaschen, die Geschirrspülmaschine und der Kühlschrank auszuräumen, alle Lebensmittel zu entfernen sowie die Mülleimer zu leeren. Der Grill ist zu reinigen und die Asche aus dem Ofen zu entleeren. Durch Hunde verursachte Verunreinigungen wie Hundehaare, übermäßige Verschmutzung etc. sind zu beseitigen. Das Ferienobjekt muss sowohl innerhalb, als auch außerhalb aufgeräumt verlassen werden. Um sicherzustellen, dass nichts übersehen wurde, wird dem Mieter bei Anreise eine detaillierte Checkliste zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Ferienunterkunft ausgehändigt. Kosten für ausbleibende Reinigung und oder Missachtung der Checkliste werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
8. Schäden
Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Mietobjekt sorgsam zu behandeln und es im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es übernommen wurde. Ausgenommen davon sind gewöhnliche Verringerungen durch Abnutzung und Verschleiß. Der Mieter ist gegenüber dem Hauseigentümer für Schäden am Objekt und/oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich - unabhängig, ob vom Mieter selbst oder anderen, die vom Mieter Zugang zum Ferienobjekt erhalten haben, verursacht. Schäden am Objekt und /oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen FWLT oder dessen Repräsentanten sofort gemeldet werden. Reklamationen, die aus in der Mietzeit entstandenen Schäden resultieren, müssen - sofern der Mangel angemeldet ist oder durch gewöhnliche Achtsamkeit erkannt werden kann - innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietzeit geltend gemacht werden, es sei denn, der Mieter hat fahrlässig gehandelt. FWLT oder ein Repräsentant kontrollieren das Ferienobjekt bei jedem Mieterwechsel, bei dem evtl. Mängel oder Schäden am Ferienobjekt und/oder dem Inventar sowie evtl. fehlende oder mangelhafte Reinigung festgestellt werden.
9. Obliegenheiten des Reisenden
9.1 Während der Reise
Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Eine Reklamation während des Aufenthaltes kann per E-Mail oder Telefon erfolgen, sodass FWLT die geeigneten Maßnahmen sofort mit dem Mieter abstimmen kann. Dem Eigentümer ist in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Eine unangemessen kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist in Lauf. Sollte der Mieter also vor Fristablauf gleichwohl abreisen, so geschieht das allein auf sein rechtliches und wirtschaftliches Risiko hin. FWLT wird namens des Eigentümers eine Minderung des Reisepreises nur für den Zeitraum überprüfen können, für den eine Mängelrüge vorliegt oder vom Mieter schuldlos unterlassen wurde. Sollte Abhilfe nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach Ermessen der FWLT Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen. Der Mieter ist in jedem Falle verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Auch vor einer Kündigung (§651e BGB) muss der Mieter einer der obigen Stellen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder bereits verweigert wurde oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse seitens des Mieters gerechtfertigt ist.
Sollte sich der Mieter außerhalb der Geschäftszeiten der FWLT von seinem gebuchten Objekt aussperren und der Notdienst in dieser Zeit bemüht werden, die Tür zu öffnen, so wird dem Mieter eine Servicegebühr von 150,00€ in Rechnung gestellt. Alternativ hat der Mieter die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen Schlüsselnotdienst zu beauftragen.
Der Mieter ist stets um Rücksichtnahme auf andere Mieter verpflichtet. In der Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr gilt eine besondere Rücksichtnahme, in der Lärm zu vermeiden ist. Bei Missachtung ist FWLT berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen. In diesem Fall ist eine Rückerstattung der Mietkosten ausgeschlossen.
9.2 Nach der Reise
Sollte der Mieter wider Erwarten Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben, so muss er diese gemäß § 651g Abs.1 BGB innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiseende anmelden und FWLT wird diese in Vertretung des jeweiligen Eigentümers entgegennehmen. Der Mieter kann die Anmeldung richten an: FERIENWELT Eckernförde; 24340 Eckernförde; Noorstr. 18a. info@ferienwelt-eckernfoerde.de
Neben der Minderung oder der Kündigung kann der Mieter einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn er den Mangel der Reise nicht zu vertreten hat. Eventuelle Schadensersatzansprüche des Mieters sind auf die unmittelbaren, wirtschaftlichen Nachteile beschränkt, die er als Folge der Schlechtleistung der FWLT als Vermittler erleidet.
9.3 Übernahme / Rückgabe des Ferienobjektes
Die Übernahme bzw. Rückgabe des Ferienobjektes wird durch das offizielle Protokoll der FWLT protokolliert. Das Protokoll findet der Mieter bei Anreise im Ferienobjekt vor. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Mieter unmittelbar Kontakt zur FWLT aufnehmen.. Das Protokoll dokumentiert den Zustand des Ferienobjektes bei Übergabe an den Mieter. Das Dokument ist beidseitig bedruckt und während des Aufenthaltes sorgfältig zu verwahren. Für eine ordnungsgemäße Rückgabe des Ferienobjektes muss bei Abreise das ausgefüllte umseitige Rückgabeprotokoll im Ferienobjekt hinterlegt sein.
10. FWLT als Vermittler
FWLT vermittelt die Vermietung von Ferienobjekten und ist nicht deren Eigentümer. Die Verantwortung und Verpflichtungen des Vermieters obliegen somit allein dem Eigentümer. FWLT vertritt die Interessen des Eigentümers des Ferienobjektes in Verbindung mit der Abwicklung des Mietvertrages. Sofern ein Mietvertrag entgegen den Erwartungen aus Gründen, die außerhalb FWLT´s Einfluss liegen, nicht durchführbar ist, z.B. auf Grund von Zwangsversteigerungen, Sanierungen oder ähnlichem, ist FWLT dazu berechtigt, den Mietvertrag zu stornieren und die bereits bezahlte Miete umgehend zurückzuzahlen. Alternativ und nach eigenem Ermessen ist FWLT jedoch dazu berechtigt, dem Mieter - sofern möglich - ein anderes entsprechendes Ferienobjekt im gleichen Gebiet und zum gleichen Preis anzubieten.
11. Außergewöhnliche Ereignisse
Sofern die Durchführung des Mietvertrages aufgrund von höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Trockenheit, anderen ungewöhnlichen Wetterbedingungen, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnissen, Einstellung des Devisenhandels, Streik, Aussperrung oder ähnlicher höherer Gewalt, die bei Buchung nicht vorhersehbar war, nicht möglich oder wesentlich erschwert ist, sind FWLT und der Eigentümer des Ferienobjektes dazu berechtigt, die Buchung zu stornieren, da weder der Eigentümer noch FWLT für Vorkommnisse der genannten Art verantwortlich gemacht werden können.
Der Eigentümer des Ferienobjektes oder FWLT kann bei Insektenangriffen auf das Ferienobjekt oder dessen Grundstück nicht zur Verantwortung gezogen werden, ebenso nicht bei Diebstahl, Beschädigung o.ä., dass das Eigentum des Mieters betrifft.
12. Bereitstellung von Internet
Der Eigentümer des Ferienobjektes unterhält, soweit im Inserat angegeben, in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Eigentümer des Ferienobjektes ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internets ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Eigentümer des Ferienobjektes behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.
Der Mieter stellt den Eigentümer des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Eigentümer des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
13. Übrige Informationen
Wenn der Mieter eine besondere schriftliche Absprache mit FWLT hat, die in einem oder mehreren Bereichen von den normalen Allgemeinen Mietbedingungen abweicht, setzt dies nicht FWLTs übrige Allgemeine Mietbedingungen außer Kraft.
Die alleinige Überweisung der Anzahlung garantiert keine verbindliche Buchung. Sollte das Objekt nicht mehr verfügbar sein, wird dem Mieter die Anzahlung zurück überwiesen.
In allen Fällen erlangt die Buchung erst dann eine Gültigkeit, wenn die vollständige Adresse des Mieters notiert wurde oder diese bereits auf anderem Weg an FWLT übermittelt wurde.
FWLT übernimmt für Foto- und Druckfehler keine Haftung.
Alle Angaben im Katalog und im Internet hat FWLT so korrekt wie möglich gemacht. Da es sich um private Ferienobjekte handelt, können Änderungen zu den gemachten Angaben vorkommen. FWLT ist dafür nicht verantwortlich.